Öffentliche Bekanntmachung - Vorläufige Anordnung
Das Amt für Landwirtschaft , Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde) führt in Teilen der Gemarkungen Hessen (Stadt Osterwieck, Sachsen-Anhalt) ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach dem § 86 FlurbG durch.
Die Bekanntmachung entnehmen Sie bitte dem beigefügten pdf:
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