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Stadtsanierung Hornburg

Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Denkmalschutz West“ werden kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne in ihrer authentischen Form und strukturellen Gesamtheit erhalten und gleichzeitig entsprechend der zeitgemäßen Ansprüche der Menschen für die Zukunft entwickelt.

Kommunen in Niedersachsen werden vom Bund und vom Land Niedersachsen mit Fördermitteln unterstützt um denkmalgeschützte, stadtbildprägende oder bau- und kunsthistorisch bedeutende Gebäude und Straßen, Wege und Plätze zu erhalten. 
Ein Teil der Hornburger Innenstadt wurde 2009 in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz West aufgenommen, denn die Baudenkmale sind über die Region des Harzvorlandes hinaus für die Bau- und Kunstgeschichte in der Mitte Deutschlands bedeutsam. Seit dem liegt der Bereich "Hornburg - Innenbereich Stadtkern" im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Durch die Aufnahme in dieses Förderprogramm erhofft sich die Gemeinde Schladen-Werla, in einem größeren Umfang etwas zur Erhaltung der Gebäudesubstanz beizutragen.

Im Jahr 2020 wurden seitens der Landesregierung die Förderprogramme der „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ neu geordnet und Maßnahmen zusammengefasst. Seit dem ist die Fördermaßnahme der Gemeinde Schladen-Werla dem Förderprogramm Lebendige Zentren zugeordnet.

Die Laufzeit der Sanierung wurde zunächst für 10 Jahre beschlossen. Die Sanierungsziele der Voruntersuchung aus dem Jahr 2009 sowie des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von 2014 konnten noch nicht vollständig erreicht werden.
Der Gesetzgeber hat mit den neuen Programmen neue Schwerpunkte in den Sanierungsmaßnahmen gesetzt. Das umfasst auch Maßnahmen zur Schaffung von grüner Infrastruktur, Entsiegelungen sowie die Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen im historischen Stadtkern.

Der Rat der Gemeinde Schladen-Werla hat daher in seiner Sitzung am 09.06.2021 beschlossen, dass die Sanierungssatzung bis zum 31.12.2030 verlängert wird.


Satzung der Stadt Hornburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Innenbereich Stadtkern«

Was sind Ausgleichsbeträge?

Mit Abschluss der Sanierung haben die Gemeinde und der Sanierungsträger, die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, gemeinsam mit dem zuständigen und unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Niedersachen zu prüfen, ob sich sanierungsbedingte Wertsteigerungen ergeben, die sich aus dem Differenzbetrag zwischen dem Wert des Grund und Bodens vor und nach der Sanierung ergeben. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde und keine Ermessensentscheidung. Demzufolge ist auch die Gemeinde Schladen-Werla gemäß § 154 BauGB verpflichtet, Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet zu erheben.
Nach dem besonderen Städtebaurecht haben die Eigentümer für die ausschließlich durch die Sanierung verursachten Bodenwertsteigerungen ihrer Grundstücke einen entsprechenden Ausgleichsbetrag zu zahlen. Im Gegenzug werden im Sanierungsgebiet keine Beiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen erhoben (z.B. öffentliche Straßen, Wege, Plätze etc.). Der Ausgleichsbetrag wird zur Mitfinanzierung der Sanierungskosten herangezogen.

Die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Niedersachen erstellten Anfangs- und Endwertekarten (besondere Bodenrichtwerte) zum Wertermittlungsstichtag 01.03.2021 und 15.08.2023 dokumentieren Bodenwerterhöhungen zwischen 0,00 EUR/m² und 3,00 EUR/m² pro Grundstücksfläche, wobei eine Einteilung in 6 zonale Grundwertgebiete erfolgte. Die vom Gutachterausschuss festgestellten Bodenwerte sind für die Erhebung des Ausgleichsbetrages durch die Gemeinde Schladen-Werla maßgebend.

Anfangswertkarte der Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet

Endwertkarte der Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet

Vortrag Erhebung der Ausgleichsbeträge für das Sanierungsgebiet in Hornburg