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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schladen-Werla ist bemüht, Ihren Webauftritt im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://schladen-werla.de.

Barrierefreie Inhalte

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste

  • Schrift/Darstellung vergrößern:
    Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.

  • Schrift/Darstellung verkleinern:
    Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.

  • Responsive Webdesign:
    Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an.

  • Alternativtexte für Bilder:
    Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien
    Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
    Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich.
    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website enthalten teilweise den Namen der Bilddatei(en).

  • Alternativtexte für Bedien- und Formularelemente/anderssprachige Wörter
    Die Alternativtexte für Bedien- und Formularelemente sowie anderssprachige Wörter auf der Website werden nach und nach überprüft und überarbeitet.

  • HTML-Strukturelemente
    Überschriften auf der Website sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten. Darüber hinaus ist nicht jede Seite vollständig mit HTML-Strukturelementen ausgestattet.

  • Verlinkungen
    Die Verlinkungen auf der Website sind lediglich farblich hervorgehoben und weisen kein weiteres sensorisches Merkmal auf.

  • Bewegte Inhalte
    Die Slider-Elemente auf der Startseite sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar.

  • Navigation
    Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht immer erkennbar. Nicht alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.Eingeblendete Menüs können über die Tastatur nicht bedient werden. Die Navigation kann ohne die Benutzung der Maus nicht ausgeklappt werden.

Feedback und Kontaktangaben

Die Gemeinde Schladen-Werla ist bemüht die Internetseite fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie unser Fehler-Formular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren oder wenden Sie sich an:

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 20. April 2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.