Kommunalwahl 2026
Am 13. September 2026 werden in der Gemeinde Schladen-Werla die Abgeordneten des Kreistages, des Gemeinderates sowie der Ortsräte neu gewählt.
Gleichzeitig wird im Rahmen der allgemeinen Direktwahl auch der Landrat / die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel neu gewählt.
Wahlberechtigt für den Rat und die Ortsräte ist, wer am Wahltage
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten ihren / seinen Wohnsitz in der Gemeinde Schladen-Werla hat und
- nicht durch Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigt für den Kreistag und die Direktwahl der Landrätin / des Landrates ist, wer am Wahltage
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten ihren / seinen Wohnsitz im Kreisgebiet Wolfenbüttel hat und
- nicht durch Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle wichtigen Informationen für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind im Leitfaden für Wahlvorschlagsträger zusammengefasst. Die Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie bei Bedarf von der Gemeindewahlleitung erhalten.
Bekanntmachungen
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