Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Volltext

Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.

Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben