Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen

Urheber

Volltext

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.

Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge
  • Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende

Die zuständigen Stellen sind:

  • die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
  • die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
  • die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
  • weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen

Zuständige Stelle

Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.

Voraussetzungen

  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
  • Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

Kosten

  • Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

    Gebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.

Verfahrensablauf

Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.

  • Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
  • Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
    • bei Rückfragen,
    • damit Sie Unterlagen nachreichen oder
    • damit Sie Mängel beheben.
  • Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium