Internationalen Zulassungsschein beantragen
Volltext
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
Ansprechpunkt
Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
-
bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Kosten
- Gebühr: 10,20 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
- 1 Jahr(e)
- Ihr internationaler Zulassungsschein ist ein Jahr lang gültig. Danach können Sie ihn um ein weiteres Jahr verlängern.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt. Je nach Behörde ist dies persönlich oder - sofern angeboten - online möglich.
- Legen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Kfz-Zulassungsbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Kfz-Zulassungsbehörde den Internationalen Zulassungsschein aus.
- Sie erhalten den Internationalen Zulassungsschein ausgehändigt oder - sofern von der Behörde angeboten - per Post.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
methodische Freigabe durch die FIM-Landesredaktion Niedersachsen nach LeiKa-Import