Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
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Volltext
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Ansprechpunkt
Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Binnenfischerei
Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Erforderliche Unterlagen
Frist
Vor der ersten Aalfischerei
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie möchten Aale zu Erwerbszwecken fangen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.