Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung als Berechtigter beantragen

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Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben, können Sie sich durch ein Fallmanagement unterstützen lassen. Dieses begleitet Sie durch das Antrags- und Leistungsverfahren.

Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

  • begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
  • beraten Sie,
  • ermitteln Ihren Hilfebedarf,
  • können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Das Fallmanagement kann von sich aus Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn Sie möglicherweise berechtigt sind.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

Voraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Behörde entscheiden, ein Fallmanagement durchzuführen:

  • Sie sind eine oder einer der Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

nicht angegeben