Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung im vereinfachten Verfahren
Volltext
Versicherungsberater sind Sie, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Sie dürfen als Versicherungsberater keine Zuwendung von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entgegennehmen.
Außerdem können Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen beraten oder vertreten.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen und einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.
Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist.
Wenn Sie von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsberater besitzen und nur vorübergehend in Deutschland im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen der Errichtung einer Zweigniederlassung tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.
Sie können nicht zugleich als Versicherungsvermittler tätig sein.
Ansprechpunkt
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie müssen über eine Erlaubnis als Versicherungsberater verfügen, die bis zum 22.02.2018 erteilt wurde.
Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie verfügen.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie über eine Erlaubnis als Versicherungsberater verfügen, die bis zum 22.02.2018 erteilt wurde, entfallen die Nachweise zu Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und Sachkunde. Stattdessen müssen Sie den Erlaubnisbescheid/die Erlaubnisurkunde als Versicherungsberater im Original einreichen.
Hinweis:
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie bei der für Sie zuständigen IHK erfragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde entnehmen.
Frist
Die Erlaubnis gilt unbefristet.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.
Verfahrensablauf
Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.
- Ggf. ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen
- Zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie bereits den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen
- Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post
- Ggf. ist auch eine Onlineantragstellung möglich
Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde und Sie im Vermittlerregister eingetragen wurden. Die Registereintragung müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion