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Online-Zulassung von Fahrzeugen mit neuen Funktionen

Presseinformation Landkreis Wolfenbüttel

Der Landkreis Wolfenbüttel hat die mittlerweile 4. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) umgesetzt. Zum 1. September des Jahres erhielt die Online-Zulassung von Fahrzeugen neue Funktionen. Über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel (https://portal.lkwf.de/home) können Fahrzeughalterinnen und –halter den kompletten Zulassungsprozess, Neuanmeldungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen oder Tageszulassungen komplett vom eigenen Computer oder Smartphone erledigen und bequem per Kreditkarte, Paypal und Giropay/paydirekt zahlen. Die Antragsbearbeitung erfolgt vollautomatisiert. I-Kfz ist ein Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

„Im Serviceportal können Bürgerinnen und Bürger ortsunabhängig, und auch außerhalb der Öffnungszeiten, online Anträge stellen und mit der Verwaltung in Kontakt treten. Die Online-Angebote werden nach und nach weiter ausgebaut“, erklärt Safet Trzaska, Projektleiter Digitalisierung des Landkreises.

„Die Zulassungsgebühren für die Onlinefunktionen wurden erheblich reduziert. Die neue Online-Zulassung ist damit nicht nur in vielen Belangen bequemer, sondern auch kostengünstiger. Notwendige Dokumente werden nach Eingang der Online-Anträge in der Verwaltung erstellt und den Fahrzeughaltern zugesendet“ so Jürgen Fricke, Leiter der Straßenverkehrsabteilung im Landkreis Wolfenbüttel.

Was ist neu?

Eine ganze Reihe von neuen Vorgängen können nun online bei der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel beantragt werden: Juristische Personen erhalten erstmals die Möglichkeit, die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung internetbasiert über das Serviceportal zu nutzen. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Oldtimerkennzeichen.

Halterinnen und Halter eines neu-, tages- oder wiederzugelassenen oder umgeschriebenen Fahrzeugs können unmittelbar nach der rechtswirksamen Bekanntgabe des Zulassungsbescheides über das jeweilige i-Kfz-Portal am öffentlichen Straßenverkehr auch ohne gestempelte Kennzeichen befristet teilnehmen. Hierfür wird ein vorläufiger Zulassungsbescheid ausgestellt (maximal für 10 Tage, nur im Inland, sichtbar im Fahrzeug auslegen).

Eine weitere wichtige Neuerung: Auch juristische Personen können die digitale Zulassung über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden nutzen.

Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebssetzung entfällt die Identifizierung.

Zur Identifizierung wird ein Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“, oder Kartenlesegerät, benötigt. Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung.

Zum Serviceportal: https://portal.lkwf.de/home

Mehr Informationen zum i-Kfz-Verfahren auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html