Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Volltext

Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

Voraussetzungen

  • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Kosten

Sie stellen einen Antrag auf Vorbescheid bei der zuständigen Behörde.Dies ist  schriftlich oder elektronisch möglich.

Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei, und die  zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Der Vorbescheid ersetzt nicht das Genehmigungsverfahren.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: schriftlich oder elektronisch

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

  • Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Urheber

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)