Einfaches Führungszeugnis beantragen

Volltext

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2009
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Bearbeitungsdauer

  • 14 Tag(e)

Kosten

  • Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)