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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schladen-Werla

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach den §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Wolfenbüttel am 18.02.2026 unter dem Aktenzeichen I/104 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 06.03.2026 bis 16.03.2026
zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Schladen, Am Weinberg 8, Haus D, öffentlich aus.

Schladen, den 20.02.2026

Der Bürgermeister
gez. Schulze