Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Helmstedt/Ost – Bleckenstedt/Süd
Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Schladen-Werla vom 01.02.2026 bis 31.07.2026
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens und als Anlage unter Vorhaben Nr. 10 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. Es ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist auch der Neubau der Umspannwerke in den Regionen Twieflingen und Liebenburg. Nach Identifizierung möglicher Planungsstandorte ist nun die endgültige Standortfestlegung erforderlich. Zur Vorbereitung der weiteren Planung müssen notwendige Vorarbeiten sowohl für die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung als auch für die Umspannwerke durchgeführt werden. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten (Sichtbeobachtungen, Verhören, Begehungen), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Biotoptypen und Arten in einem definierten Gebiet erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Fauna sowie der Phänologie der Flora und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Hierzu werden Flächen zu Fuß oder die Erfassung erfolgt von öffentlichen oder privaten Wegen aus. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Um Störungen gering zu halten, erfolgt die Erfassung zum Teil auch aus dem Auto heraus. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Art und Umfang der Kartierungsarbeiten sind im beigefügten Dokument näher beschrieben. Die dort beschriebenen Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder, dass die Grundstücke mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, finden Sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage: https://tennet.eu/he-bl-oueb.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.
Beauftragte Unternehmen
Die Vorarbeiten am Standort des UW Liebenburg erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Planungsgemeinschaft LaReG und die Vorarbeiten für die Freileitung erfolgen durch den Umweltdienstleister Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit der beteiligten Firma Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR - Faunistische Dienstleistungen.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:
Katrin van Herck
T: +49 5132 89-1007
E: katrin.van.herck@tennet.eu
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
www.tennet.eu/de/projekte/helmstedtost-bleckenstedtsued
Verhören, Sichtbeobachtungen, Begehungen
Hierbei wird eine Fläche visuell beziehungsweise akustisch erfasst, um beispielsweise Vorkommen bestimmter Vogelarten oder den Biotop- und Nutzungstyp sowie einzelne Pflanzenarten der Fläche festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Für die Erfassung kann auch ein Fernglas, Spektiv oder, bei Erfassung von Fledermäusen, ein Ultraschalldetektor eingesetzt werden. Im Bereich von Amphibiengewässern und zur Erfassung von Fledermäusen finden die Maßnahmen auch nachts statt. Es finden insgesamt 3 Begehungen im Falle der Rastvögelkartierungen im Februar 2026 und März 2026 statt, 5 Begehungen zwischen April und Juli 2026 im Falle der Fledermauskartierungen, 3-5 Begehungen (artspezifisch) im Falle der Amphibienkartierungen im Februar/März bis Juli 2026, und 10 Begehungen im Falle der Brutvögelkartierungen zwischen Januar bis Juli 2026 statt, wobei 7 Begehungen am Tag und 3 Begehungen in der Nacht/Dämmerung stattfinden.
Erfassung von Feldhamsterbauen
Die Erfassung und Verortung von Bauen, Fallröhren und Schlupflöcher erfolgt mittels optischer Kontrollen im Rahmen von Transektbegehungen. Optional können bei optisch schwer zu kartierenden Kulturen Arten-Spürhunde eingesetzt werden. Die Erfassung der Feldhamster erfolgt einmal im Frühjahr (April/Mai 2026) sowie im Spätsommer nach der Ernte (Juli 2026).
Baumhöhlen- und Baumstrukturkartierung
Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehört auch die Durchführung einer Baumhöhlen- und Baumstrukturkartierung. Höhlenbäume sind ökologisch wichtige Strukturelemente und Lebensraum für Brutvögel und Fledermäuse. Weiterhin werden gezielt Strukturen wie Totholz und Mulmhöhlen an Bäumen erfasst, die Lebensraum für holzbewohnende Käferarten bieten. Bei Baumhöhlenkartierungen wird die Fläche des Untersuchungsgebietes systematisch abgeschritten und dabei jeder einzelne Baum von allen Seiten nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen visuell abgesucht. Die Begehung erfolgt idealerweise in der laubfreien Zeit, um die Strukturen leichter zu identifizieren. Die Bäume werden verortet, ggf. markiert und anschließend einer Detailuntersuchung unterzogen, um vorkommende Tierarten zu bestimmen. Die holzbewohnenden Käferarten werden durch eine Begehung von Mai bis Ende Juli 2026 (Hischkäfer) bzw. über das ganze Jahr (Eremit) erfasst.
Handfänge und Kescherfänge
Hand- und Kescherfänge können zum Nachweis beziehungsweise der Bestimmung von Amphibien, Reptilien und Tagfaltern sowie tagaktiven Nachtfaltern in für die Artengruppen geeigneten Lebensräumen (u.a. allen Gewässern sowie deren direktem Umfeld) durchgeführt werden. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen. Die Reptilien werden durch mindestens 5 Begehungen zwischen April und Juli 2026 erfasst, Tagfalter werden an 6 Begehungen von März/April bis Juli 2026 erfasst, und Nachtfalter an einer Begehung zwischen Ende Mai bis Ende Juli 2026.
Ausbringen von Haselmaus-Niströhren
Das Ausbringen von Niströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um gegebenenfalls den Nachweis eines Vorkommens der Haselmaus und Baumschläfer zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden die kleinen Niströhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Haselmäuse oder Baumschläfer ihre Nester bauen können. Es findet daher eine einmalige Ausbringung von Niströhren sowie 6 Begehungen zwischen März und Juli 2026 statt.
Horchboxen zur Erfassung von Fledermäusen
Das Vorgehen dient zum Nachweis von Fledermäusen und zur Identifikation von Wochenstuben. Dabei werden in geeigneten Lebensräumen Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute aufzuzeichnen. Mit diesen können Fledermausarten identifiziert werden. Es finden insgesamt 4 Erfassungsphasen über die Dauer von sechs Tagen zwischen Mai bis Juli statt.
Ausbringen von künstlichen Verstecken
Teerpappen, Kunststoff-Wellplatten oder Bretter dienen als künstliche Verstecke zur Erfassung von Kreuz- und Wechselkröten. Sie werden vor Beginn der Laichsaison im Umfeld temporärer und potenzieller Gewässerlebensräume der Arten ausgelegt. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen. Entsprechende Künstliche Verstecke werden auch an besonnten Positionen im Gelände ausgebracht. Die Verstecke werden regelmäßig im Rahmen von Transektbegehungen kontrolliert, um darin gefundene Reptilien wie Schlingnattern zu dokumentieren. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen. Das Ausbringen der künstlichen Verstecke erfolgt Februar/März 2026 bis Juli 2026 im Zeitraum der Kartierungen der Amphibien bzw. April bis Juli 2026 im Zeitraum der Kartierungen der Reptilien.
Klangattrappe
Die Klangattrappe ist eine Methode zur Überprüfung der Anwesenheit von spezifischen, schwer nachweisbaren Vogelarten. In einzelnen Fällen werden mit einem Lautsprecher Lautäußerungen der entsprechenden Vogelart in einem möglichen Revier der Art vorgespielt. Bei einer akustischen Reaktion der Revierinhaber wird der Klang sofort abgebrochen. Die Methode dient dazu, um z. B. beim Uhu die Besetzung von Revieren zu ermitteln. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.
Passive akustische Erfassung
Als Ergänzung zu den Standardmethoden der Brutvogelerfassung insbesondere für nachtaktive und selten rufende Arten, werden punktuell und zeitlich befristet, auf bestimmte Aktivitätszeiten programmierbare Aufnahmegeräte eingesetzt. Die Audioaufnahmen der Rufe und Gesänge der Vögel können anschließend halbautomatisiert ausgewertet werden. Ergänzend zu den Standardmethoden der Amphibienerfassung (insbesondere zur Erfassung der Knoblauchkröte) werden Audiorekorder am Gewässerrand oder ein Hydrophon im Gewässer ausgebracht, so dass der Frequenzbereich der Arten erfasst wird. Die aufgenommenen Rufe werden sonographisch analysiert, um den Artnachweis zu erbringen. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.