Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Helmstedt/Ost - Bleckenstedt/Süd
Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Schladen-Werla vom 24.12.2025 bis 23.06.2026
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens und als Anlage unter Vorhaben Nr. 10 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. Es ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist auch der Neubau eines Umspannwerks in der Region Twieflingen. Nach Identifizierung möglicher Planungsstandorte ist nun die endgültige Standortfestlegung erforderlich. Zur Vorbereitung der weiteren Planung müssen notwendige Vorarbeiten sowohl für die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung als auch für das Umspannwerk durchgeführt. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten (Sichtbeobachtungen, Begehungen), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
Art und Umfang der Kartierungsarbeiten
I. Horstkartierung
Es erfolgt eine systematische und flächendeckende Erfassung von Horststandorten von Großvogelarten (v. a. Greifvögel, Störche) durch Suche im Wirkbereich des Eingriffes (vgl. Untersuchungsraum) in geeigneten Habitaten (v. a. Gehölzbestände und Freileitungsmasten), aber auch Horste im Siedlungsbereich. Anschließend erfolgen zwei Kontrollbegehungen der nachgewiesenen Horste auf Vogelbesatz. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Hierbei werden Flächen visuell erfasst, um Horste von Großvögeln zu erfassen.
II. Höhlenbaumkartierung
Im Bereich des UW Standorts erfolgt zudem eine systematische Suche nach Habitatbäumen mit Baumhöhlen, welche potenzielle Brutmöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten bieten.
Die Flächen werden entsprechend der Flurstücksliste entweder zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von öffentlichen oder privaten Wegen aus. Die optische Erfassung der Arten und der Anzahl der vorgefundenen Individuen erfolgt mit Fernglas und Spektiv.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Vögel und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums bei der Erfassung betroffen sind. Da die konkrete Auswahl der Kartierbereiche im Rahmen einer Übersichtsbegehung erfolgt, ist es möglich, dass viele Flurstücke bzw. Grundstücke gar nicht und einige mehrfach betreten werden müssen. Die Horstsuche findet in der laubfreien Zeit, im Winter 2025/2026 statt. Die 1. Besatzkontrolle erfolgt Ende April / Anfang Mai 2026, die 2. Besatzkontrolle findet Ende Juni 2026 statt. Die Kartierung der Höhlenbäume findet im Februar / März 2026 statt.
Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, finden Sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der
Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage: https://tennet.eu/he-bl-oueb
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.
Beauftragte Unternehmen
Die Vorarbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch den Umweltdienstleister Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit der beteiligten Firma Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR - Faunistische Dienstleistungen.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:
Katrin van Herck
T: +49 5132 89-1007
E: katrin.van.herck@tennet.eu
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
www.tennet.eu/de/projekte/helmstedtost-bleckenstedtsued