Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteuer 2025
Der Rat der Gemeinde Schladen-Werla hat am 11.12.2024 die Realsteuerhebesatzsatzung beschlossen. Danach bleibt der Hebesatz von 470 v.H. bestehen. Entsprechende Grundsteuerbescheide mit den neuen Meßbeträgen, gültig ab 2025, gehen den Grundstückseigentümern in der 2. bzw. 3. Kalenderwoche 2025 per Post zu.
Die Grundsteuern für das Jahr 2025 werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.111.2025 fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Zahlung eines Jahresbetrages Gebrauch machen, werden die Grundbesitzabgaben zum 01.07.2025 fällig.
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Postfach 4727, 38037 Braunschweig, oder Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts eingelegt werden. Die Klage wäre gegen die Gemeinde Schladen-Werla zu richten.
Hinweis: Bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und bei den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen können nach Maßgabe der niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Niedersächsisches ERWO, Nds. GVBI. 2011, Seite 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11 .1 1.2015 (Nds. GVBI. 2015, Seite 335) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden.
Schladen, den 06.01.2025
Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. Martin Schulze