Meldebescheinigung Erteilung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie erscheinen persönlich oder
- Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten