Meldebescheinigung Erteilung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten