Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

Leistungsbeschreibung

Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.

Antragsberechtigt sind:

  • die Eltern der oder des Verstorbenen,
  • die Kinder,
  • der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

Die oder der Verstorbene:

  • hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
  • war asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling und hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
  • Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • bei Eingebürgerten zusätzlich:
    • Einbürgerungsurkunde
  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
    • Nachweis des Sonderstatus

Es können weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 30,00 Euro
    für die Beurkundung
  • Gebühr: 10,00 Euro
    für die Sterbeurkunde

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport