Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

Volltext

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kosten

  • Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)