Führungszeugnis Erteilung einfach
Leistungsbeschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Rechtsgrundlage
Formulare
- Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
- Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
- Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
- Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Gebühren
- Gebühr: 13,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport