Geburtsurkunde Ausstellung

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kosten

  • Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Ausstellung der Urkunde

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)