Personalausweis Ausstellung erstmalig
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.
Voraussetzungen
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Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
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Vollendung des 16. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
- jetziger Kinderpersonalausweis oder gültige Kinderreisepass oder
- Geburtsurkunde
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport