Personalausweis Ausstellung erstmalig

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.

Voraussetzungen

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)

  • Vollendung des 16. Lebensjahres

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen
  • jetziger Kinderpersonalausweis oder gültige Kinderreisepass oder
  • Geburtsurkunde

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport