Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen  enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

  • Gebühr: 30,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: 28,80 Euro
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr: 22,80 Euro
    Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport