Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Leistungsbeschreibung

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.

Es reicht aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Geburtsurkunde
  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
  • deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
    • Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

  • Kostenfrei
    Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
  • Gebühr: 22,80 Euro
    Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr: 30,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport