Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung bei einer Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen  enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

  • Gebühr: 30,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr: 28,80 Euro
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr: 22,80 Euro
    Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport