Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".