Der Landkreis Wolfenbüttel hat am 26.10.2018 gemäß §§ 68 bis 71 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz - (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I. S. 2585), in der zur Zeit geltenden Fassung den Plan der Gemeinde Schladen-Werl für das o. a. Vorhaben festgestellt.
Gemäß § 68 WHG in Verbindung mit § 74 bs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I. S. 02), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses bekannt gemacht. Der Beschluss und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden ausgelegt und liegen in der Zeit
vom 06.12.2018 bis 20.12.2018
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Schladen-Werla, Am Weinberg 9, 38315 Schladen, Haus B, Bürgerservicebüro während der Öffnungszeiten in der Zeit jeweils von Montag bis Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie Dienstag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
und
beim Lankreis Wolfenbüttel - Umweltamt - Bahnhofstr. 11, 38300 Wolfenbüttel, Zimmer 708 während der Öffnungszeiten in der Zeit jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, außerdem Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zur Einsicht aus.
Den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wurde der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt.
Gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG gilt mit Ende der Auslegungsfrist der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Schladen, d. 19.11.2018
Gemeinde Schladen-Werla
Der Bürgmeister
gez. Andreas Memmert