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Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der B-Plan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich.

Was bedeutet frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?

Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 (1) BauGB) werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen. Diese Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen. Die formelle Beteiligung (§ 3 (2) BauGB) basiert auf dem Entwurf und wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt (siehe "formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegung").

Was bedeutet formelle Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)?

Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Nach der frühzeitigen Beteiligung (§3 (1)BauGB )ist die öffentliche Auslegung von Plänen (i.d.R. ein Monat) während des Planungsprozesses das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie basiert auf dem Entwurf und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet.

Auch diese Anregungen dienen der Poltik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und richten sich primär an den Entwurfsverfasser.