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Was ist ein Flächennutzungsplan (F-Plan)?

Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Entwicklung einer Gemeinde. Er stellt flächenbezogen die verschiedenen Nutzungsarten für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er projektiert Gebiete für künftige Nutzungen und schützt andere vor zu starker Inanspruchnahme. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung auf Bürger. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Was bedeutet frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?

Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 (1) BauGB) werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen. Diese Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen. Die formelle Beteiligung (§ 3 (2) BauGB) basiert auf dem Entwurf und wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Was bedeutet formelle Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)?

Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Nach der frühzeitigen Beteiligung (§3 (1)BauGB )ist die öffentliche Auslegung von Plänen (i.d.R. ein Monat) während des Planungsprozesses das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie basiert auf dem Entwurf und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet.

Auch diese Anregungen dienen der Poltik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und richten sich primär an den Entwurfsverfasser.