Personalausweis Ausgabe
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Verfahrensablauf
Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Bei der Abholung wird bestätigt, ob die Nutzung als elektronischer Identitätsnachweis aktiviert bleiben oder deaktiviert werden soll.
Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abgabe folgender Erklärungen vorlegen:
- Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei
- Nutzung der Online-Ausweisfunktion
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust:
- anderer Identitätsnachweis
- PIN-Brief der Bundesdruckerei
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport