Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

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Volltext

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt. 

Sie sind Inhaber oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. 

Erforderliche Unterlagen

Es werden ihre persönlichen Daten abgefragt. 

Kosten

Für die Anmeldung fallen keine weiteren Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der öffentlich-rechtliche Inlandsrundfunk ist staatsfern organisiert. Veranstalter und damit für die Angebote verantwortlich sind die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Zu ihrer Finanzierung sind sie befugt, den gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag einzuziehen. Für diese Aufgabe haben sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den gemeinsamen Beitragsservice eingerichtet. Dieser ist damit keine staatliche Behörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Stk

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. 

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen

Formulare

nicht angegeben