Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Partnergesellschaft
Urheber
Volltext
Das Führen der Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur« im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur« geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
- Die Gesellschaft wird entweder in die Gesellschaftsliste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
Bei Partnerschaftsgesellschaften:
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung »Ingenieur« der Partner
- Berufshaftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Kosten
300 € einmalige Eintragungsgebühr
Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:
- Kreditkarte
- paydirekt
- giropay
- SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
- PayPal
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Formulare: Eintragung in Gesellschaftsliste
- OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Ingenieurkammer unverzüglich anzuzeigen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ingenieurkammer Niedersachsen.