Entgegennahme von elektronischen Rechnungen -

Die öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen sind aufgrund der unten aufgeführten Rechtsgrundlagen zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.

Zur Übersendung von elektronischen Rechnungen an die Gemeinde Schladen-Werla stehen Ihnen hierfür zwei Möglichkeiten zur Verfügung: E-Mail und über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen (NAVO)

Innerhalb des NAVO haben Sie die Möglichkeit, eine Rechnung zu erstellen oder eine bereits erstellte Rechnung hochzuladen. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.

Ihre elektronische Rechnung wird auf formelle Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Nach Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Rechnung.

Die ordnungsgemäße Zuordnung der elektronischen Rechnung an den Empfänger erfolgt mit Hilfe der Leitweg-ID und muss in der elektronischen Rechnung mit angegeben werden.

Die Leitweg-ID der Gemeinde Schladen-Werla lautet:   

031580039039-0-79

Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.

Für die elektronische Rechnungsstellung im Land Niedersachsen wird der Standard XRechnung verwendet. Die Anforderungen dazu sind dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellsten Version zu entnehmen. Dies bedeutet, dass Ihre Rechnungen maschinenlesbar abgebildet und eindeutig beschrieben sein müssen. Ein einfaches PDF reicht also nicht. Informationen zum Standard XRechnung finden Sie unter folgendem Link: XRechnung

Kurzanleitung/Lieferanteninformation

Rechtsgrundlagen:

Hinweis:

Es ist natürlich weiterhin möglich, Rechnungen auf Papier auf dem normalen Postweg an die Gemeinde Schladen-Werla, Am Weinberg 9, 38315 Schladen,  oder per Mail im PDF-Format an info@schladen.de zu übersenden.