Übertragung der Bergbaubewilligung beantragen

Urheber

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Volltext

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.

Verfahrensablauf

Sie können die Übertragung Ihrer Bewilligung online über die Plattform »BergPass« oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Übertragung einer Bewilligung online über die Plattform »BergPass« beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Übertragung einer Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Zuständige Stelle

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Voraussetzungen

  • Sie haben nachzuweisen, dass der Dritte, auf den die Bewilligung ganz oder teilweise übertragen werden soll
  • die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzt
  • die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Gewinnung bereitstellen kann
  • die planmäßige Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen nicht gefährdet wird
  • keine Bodenschätze beeinträchtigt, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  • Kaufvertrag
  • Vorlage von Handelsregisterauszügen
  • Nachweis, dass Sie für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten die erforderlichen Mittel aufbringen können

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Kosten

  • Das Kassenzeichen ist anzugeben

    Gebühr: Mindestens 136,00 EUR, höchstens 680,00 EUR. (Vorkasse: nein)