Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen

Urheber

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Volltext

Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.

Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.

Verfahrensablauf

Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
  • Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
  • Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen

Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Kosten

Frist

Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)