Die Gemeinde Schladen-Werla hat gem. S 25 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Vertreter und den Beisitzern. Die Beisitzer sind auf Vorschlag der Parteien aus den Reihen der Wahlberechtigten zu berufen. Gemäß S 46 NLGW ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet, ein ihm übertragenes Wahlamt zu übernehmen.
Die im Gebiet der Gemeinde Schladen-Werla vertretenden Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 30.04.2022 eine größere Anzahl von Wahlberechtigten als Beisitzer vorzuschlagen.
Weiterhin werden alle Wahlberechtigten, die an der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessiert sind, gebeten, sich bei der Gemeinde Schladen-WerIa, Am Weinberg 9, 38315 Schladen, Zimmer C 47, Tel.: 05335 1 80130 (Frau Naue) bzw. Zimmer C 49, Tel.: 05335 1 80131 (Frau Herrmann) zu melden.
Werden von den Parteien nicht genügend Wahlberechtigte als Beisitzer vorgeschlagen, so nimmt die Gemeinde Schladen-Werla die Berufung nach ihrem Ermessen vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellv. Vertrauenspersonen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden dürfen.
Der Bürgermeister
gez. Andreas Memmert
Wahlergebnis Gemeinde Schladen-Werla - Bundestagswahl 2021
Stichwahl Landrat/Landrätin 2021
Landtagswahl 2017
Bundestagswahl 2017
Kommunalwahl 2016
Bundestagswahl 2013
Kommunalwahl 2013