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Öffentliche Bekanntmachung - Hundesteuer 2024

Festsetzung der Hundesteuer 2024 in der Gemeinde Schladen-Werla

Die Hundesteuer 2024 wird mit den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 oder Jahresbetrages am 01.07.2024 fällig. Sollten auch hier Hunde ab- bzw. angemeldet werden, erteilt die Gemeinde Schladen-Werla gem. der Hundesteuersatzung die entsprechenden Änderungsbescheide.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstr. 55, 38100 Braunschweig schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Schladen-Werla zu richten.

Bei Klageerhebung in elektronischer Form muss das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden. Die dazu erforderliche Software kann über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden.

Schladen, 08.01.2024

Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. Martin Schulze