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Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

Die Stallpflicht im Landkreis Wolfenbüttel ist ab sofort aufgehoben.

Aufgrund einer neuen Risikobewertung hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ein Ende der Stallpflicht für Geflügel in großen Teilen des Landes verfügt. In Landkreisen mit einer besonders hohen Geflügeldichte oder besonderem Wildvogel-Risiko soll die Stallpflicht weiterhin gelten.

Auf den Landkreis Wolfenbüttel trifft dies nicht zu.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung des Lankreis Wolfenbüttel: