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Öffentliche Bekanntmachung - Grundsteuer 2024

Festsetzung der Grundsteuer 2024 in der Gemeinde Schladen-Werla

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge bzw. Berechnungsgrundlagen) und der Abgabenbetrag sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes bzw. gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes die Grundsteuern durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Grundsteuern für das Jahr 2024 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen – jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2024 – fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Zahlung eines Jahresbetrages Gebrauch machen, werden die Grundbesitzabgaben zum 01.07.2024 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide für 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Postfach 4727, 38037 Braunschweig, oder Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts eingelegt werden. Die Klage wäre gegen die Gemeinde Schladen-Werla zu richten.

Hinweis: Bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und bei den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen können nach Maßgabe der niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Niedersächsisches ERVVO, Nds. GVBl. 2011, Seite 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2015 (Nds. GVBl. 2015, Seite 335) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden.

Schladen, den 08.01.2024                          

Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. Martin Schulze