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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss gemäß Artikel 37 der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Datenschutzgesetztes eine/n behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen.

Die/der Datenschutzbeauftragte unterstützt die öffentlichen Stellen bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Hierbei sind sie auch Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die ein berechtigtes Interesse zur Bekanntgabe der gewünschten Daten geltend machen.

Für die Gemeinde Schladen-Werla werden diese Aufgaben wie folgt wahrgenommen:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Schladen-Werla

ecoprotec GmbH

Pamplonastraße 19
33106 Paderborn