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Bekanntmachung zur Europawahl 2024

Berufung der Wahlvorstände

Die Gemeinde Schladen-Werla hat gem. § 5 Abs. 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Vertreter und den Beisitzern. Die Beisitzer sind auf Vorschlag der Parteien aus den Reihen der Wahlberechtigten zu berufen.

Die im Gebiet der Gemeinde Schladen-Werla vertretenden Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 23.02.2024 eine größere Anzahl von Wahlberechtigten als Beisitzer vorzuschlagen.

Werden von den Parteien nicht genügend Wahlberechtigte als Beisitzer vorgeschlagen, so nimmt die Gemeinde Schladen-Werla die Berufungen nach ihrem Ermessen vor.

Weiterhin werden alle Wahlberechtigten, die an der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessiert sind, gebeten, sich bei der Gemeinde Schladen-Werla, Am Weinberg 9, 38315 Schladen-Werla, Schladen

Frau Naue,                 Tel.: 05335/801-30,

Frau Herrmann,          Tel.: 05335/801-31,

Frau Heuer,                Tel.: 05335/801-36,

Bürgerservicebüro,     Tel.: 05335/801-0,

oder per E-Mail:          wahlen@schladen.de

zu melden.

Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, ein ihm übertragenes Wahlehrenamt anzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellv. Vertrauenspersonen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden dürfen.

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Martin Schulze